Der Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ im österreichischen Recht bezieht sich auf die vorübergehende Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, seine berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall auszuüben. Im österreichischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht wird dieser Zustand durch verschiedene gesetzliche Regelungen abgedeckt, insbesondere im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Laut § 120 ASVG besteht Anspruch auf Krankenstandsgeld, wenn Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit eintritt. Die Bestimmung besagt, dass Versicherte Anspruch auf eine Geldleistung haben, wenn sie wegen einer Krankheit völlig oder teilweise arbeitsunfähig sind und daher am Arbeitsplatz abwesend sind. Diese Geldleistung soll den entfallenen Erwerbseinkommen während des Krankenstandes kompensieren.
Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt bescheinigt werden, und die Krankmeldung ist unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Dauer der Entgeltfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit ist im Angestelltengesetz (AngG) und im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine sechswöchige Fortzahlung des Entgelts bei vollem Lohnausgleich, gefolgt von vier Wochen mit halbem Lohnausgleich.
Nach dieser Zeit zahlt die Krankenkasse Krankenstandsgeld. Diese Regelungen sind wichtig, da sie die wirtschaftliche Absicherung der Arbeitnehmer während der Dauer ihrer Erkrankung gewährleisten. Wichtig ist auch, dass der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im österreichischen Recht von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden ist, die eine dauerhafte Einschränkung aufgrund von Gesundheitsproblemen beschreibt und durch eine eigene gesetzliche Regelung behandelt wird.
Zusammenfassend ist die Arbeitsunfähigkeit im österreichischen Recht ein klar definierter und geregelter Zustand mit spezifischen Pflichten und Rechten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die einen wichtigen Schutzmechanismus für erkrankte Arbeitnehmer darstellt.