Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Arbeitsverhältnis“ eine rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, die durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages entsteht. Ein wesentliches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, gegen Entgelt Arbeitsleistungen in persönlicher Abhängigkeit zu erbringen, während der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
Die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden kann. In Österreich besteht keine allgemeine Formpflicht für Arbeitsverträge, allerdings sind bestimmte Mindestinhalte schriftlich festzuhalten, zum Beispiel die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutzbestimmungen für Arbeitsverhältnisse sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sowie im Arbeitszeitgesetz und im Angestelltengesetz geregelt. Das ABGB regelt allgemein das Arbeitsrecht, das AVRAG beinhaltet Anpassungen an europäische Richtlinien und das Arbeitszeitgesetz legt die maximalen Arbeitszeiten sowie Pausenregelungen fest.
Besonders hervorzuheben ist, dass das österreichische Arbeitsrecht sehr stark von kollektivvertraglichen Regelungen geprägt ist. Diese Kollektivverträge werden zwischen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften abgeschlossen und regeln spezifische Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen, wie etwa Arbeitszeiten, Löhne, und Urlaubsansprüche.
Ein wichtiger Aspekt in einem Arbeitsverhältnis ist der Kündigungsschutz. In Österreich gibt es gesetzliche Kündigungsfristen und -termine, die im ABGB und in speziellen arbeitsrechtlichen Gesetzen sowie in Kollektivverträgen festgelegt sind. Zudem existieren in bestimmten Fällen Regelungen für Sozialpläne und Abfertigungen.
Zusammenfassend besteht ein Arbeitsverhältnis im österreichischen Recht aus einem Bündel von Rechten und Pflichten, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart sind, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und kollektivvertraglichen Vereinbarungen, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Diese strukturellen und gesetzlichen Vorgaben zielen darauf ab, eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gewährleisten und den sozialen Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen.