Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Arbeitsverwaltung“ auf die Gesamtheit der staatlichen Institutionen und Maßnahmen, die der Regelung und Förderung des Arbeitsmarktes dienen. Die Arbeitsverwaltung umfasst insbesondere die Arbeitsvermittlung, die Verwaltung von Arbeitslosengeld und anderen arbeitsmarktbezogenen Leistungen sowie die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Die Bundesagentur für Arbeit, auch bekannt durch das Arbeitsmarktservice (AMS), ist die zentrale Institution der Arbeitsverwaltung in Österreich. Das AMS ist für die Förderung von Arbeitsmarktchancen, die Vermittlung von Arbeitsplätzen sowie die Beratung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern zuständig. Hierbei stehen die §§ 29 ff. des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) im Mittelpunkt, die die Aufgaben des AMS regeln.
Das AMS hat die Aufgabe, Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu verkürzen, indem es Arbeitslose betreut und berät, offene Stellen vermittelt und Förderprogramme zur Qualifikation anbietet. Eine wichtige Funktion ist die Gewährleistung finanzieller Leistungen, wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, welche im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) geregelt sind. Diese Unterstützung soll den Lebensunterhalt der arbeitslosen Personen sichern.
Darüber hinaus organisiert das AMS Schulungen und Weiterbildungen, um die Qualifikationen der Arbeitskräfte zu verbessern und deren Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik, die vom AMS betrieben wird, umfasst auch spezielle Programme zur Reintegration von besonders benachteiligten Gruppen, wie etwa Langzeitarbeitslose oder Personen mit Behinderung.
Die Arbeitsverwaltung in Österreich kooperiert zudem mit anderen Institutionen, wie etwa der Wirtschaftskammer und den Sozialpartnern, um eine optimale Anpassung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. Dies schließt auch die Implementierung von EU-Arbeitsmarktrichtlinien ein.
In der Summe nimmt die Arbeitsverwaltung in Österreich eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der nationalen Arbeitsmarktpolitik ein, indem sie die Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Integration am Arbeitsmarkt schafft und nachhaltig gestaltet.