Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Argumentationstheorie“ nicht auf einen eigenständigen Rechtsbegriff oder eine spezifische gesetzliche Regelung, sondern vielmehr auf die theoretische und methodische Grundlagen der juristischen Argumentation. Es handelt sich um das Studium und die Anwendung von Techniken und Prinzipien, um rechtliche Argumente kohärent und überzeugend zu formulieren. Diese Techniken sind wesentlich für die Auslegung von Gesetzen, die Beurteilung von Sachverhalten und die Entwicklung von Rechtsmeinungen.
Im österreichischen Rechtssystem erfolgt die juristische Argumentation vor allem im Rahmen von Rechtsgutachten, Entscheidungen von Behörden und Gerichten sowie in der wissenschaftlichen Analyse rechtlicher Fragestellungen. Jurist*innen müssen in der Lage sein, sinnvolle und logisch konsistente Argumentationen zu entwickeln, die auf den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und deren Auslegung basieren. Dazu zählen insbesondere:
1. **Gesetzesauslegung**: Dies bezieht sich auf die Methoden der Interpretation von Rechtsnormen. Die wichtigsten Auslegungsmethoden sind die grammatische, systematische, historische und teleologische Auslegung. Jede dieser Methoden hilft dabei, den Sinn und Zweck der Normen zu erfassen und anzuwenden.
2. **Subsumtion**: Dies ist der Prozess, bei dem ein konkreter Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale einer Norm subsumiert wird. Dabei wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, um eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
3. **Argumentationsstrukturen**: Im österreichischen Recht wird oft auf die Unterscheidung zwischen deduktiven und induktiven Argumentationen verwiesen. Deduktive Argumentation leitet spezielle Fälle aus allgemeinen Rechtsprinzipien und Normen ab. Im Gegensatz dazu leitet induktive Argumentation allgemeine Rechtsprinzipien oder Normen aus speziellen Fällen oder Entscheidungen ab.
4. **Rechtsdogmatik**: Hierbei handelt es sich um die systematische Analyse und Entwicklung des Rechtsbestandes. Die Argumentation innerhalb der Rechtsdogmatik bezieht sich hauptsächlich auf die Strukturierung und Systematisierung der Normen sowie auf die Herausarbeitung von Grundsätzen und Prinzipien, die der Rechtsanwendung zugrunde liegen.
Das Verständnis der Argumentationstheorie ist zentral für die Rechtswissenschaft und die Praxis, da sie zur a) Analyse von Entscheidungsprozessen in der Rechtsprechung und b) zur Entwicklung von Argumentationen in rechtlichen Verfahren beiträgt. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Argumentationstheorie findet in der juristischen Ausbildung statt, um Jurist*innen in die Lage zu versetzen, fundierte und überzeugende rechtliche Standpunkte zu entwickeln und zu vertreten. Es existiert dabei kein spezifischer Paragraph, der die Argumentationstheorie im österreichischen Recht explizit regelt, da sie eher eine methodische Grundlage darstellt.