Die lateinische Redewendung argumentum a fortiori wird sprachlich mit den Bedeutungen:
- „vom Stärkeren her“
- „erst recht“
- „um so mehr“ bzw. „um so weniger“
- „nach dem stärker überzeugenden Grunde“
verwendet, um einen Beweis einer Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung auszudrücken. Ein logischer Schluss nach dieser Methode wird auch als „Erst-recht-Schluss“ bezeichnet (Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den „Erst-recht-Schluss“ unterscheidet man
- A maiore ad minus: Schluss vom Größeren auf das Kleinere
- A minore ad maius: Schluss vom Kleineren auf das Größere
Das Argumentum a fortiori wird meist zur Bekräftigung von Behauptungen eingesetzt, manchmal auch um einen logischen Schluss vorzutäuschen, wo keiner vorliegt (Petitio principii).
Literatur
- Thomas Kyrill Grabenhorst: Das argumentum a fortiori. Eine Pilot-Studie anhand der Praxis von Entscheidungsbegründungen (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft. Bd. 1026). Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1990, ISBN 3-631-43261-5 (zugleich: Frankfurt am Main, Universität, Dissertation, 1990).
- Egon Schneider (Begr.), Friedrich E. Schnapp: Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung. 6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Vahlen, München 2006, ISBN 3-8006-2997-6, S. 158 ff.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/A_fortiori 05.11.2014
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