Der Begriff „Argumentum a majore ad minus“ ist ein juristisches Auslegungsprinzip, das besagt, dass aus einer größeren Regel eine kleinere Regel abgeleitet werden kann. Im österreichischen Recht wird dieses Prinzip gelegentlich zur Auslegung von Gesetzen verwendet. Es folgt der Logik: Wenn das Gesetz eine weitreichende Regelung oder Erlaubnis enthält, dann schließt dies auch weniger weitreichende Fälle ein.
Ein anschauliches Beispiel im österreichischen Recht ist das allgemeine Prinzip der Rechtsfortbildung durch Analogieschlüsse. Wenn ein Gesetz beispielsweise erlaubt, unter bestimmten Bedingungen eine größere Handlung auszuführen, so kann durch Argumentum a majore ad minus geschlossen werden, dass auch eine weniger einschneidende Handlung erlaubt sein sollte, sofern keine spezifischen gesetzlichen Einschränkungen entgegenstehen.
Im österreichischen Zivilrecht könnte man dieses Prinzip zum Beispiel anwenden, wenn ein Gesetz eine bestimmte Großhandhabung erlaubt, und durch logische Schlussfolgerung könnte angenommen werden, dass eine weniger intensive Handhabung ebenfalls zulässig ist.
Angenommen, ein Gesetz erlaubt einem Eigentümer eine umfassende bauliche Änderung an seinem Eigentum, dann könnte durch Anwendung des Arguments a majore ad minus gefolgert werden, dass der Eigentümer auch befugt sein sollte, geringfügigere bauliche Änderungen vorzunehmen, solange keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
Dieses Argument setzt die Einhaltung der österreichischen rechtlichen Rahmenbedingungen voraus und erfreut sich einer gewissen Flexibilität, da es den Gerichten ermöglicht, durch logische Verwässerungen gerechtere und den Umständen entsprechend geeignete Lösungen zu finden. Trotzdem erfolgt jede Anwendung immer unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Normen und je nach Einzelfall.
Dieses Prinzip hilft dabei, Gesetzeslücken zu schließen oder präzisere Regelungen herzuleiten, etwa wenn konkrete gesetzliche Bestimmungen fehlen oder ergänzungsbedürftig sind. Es ist zudem ein wichtiges Instrument in der Rechtswissenschaft und bei der juristischen Argumentation, um eine kohärente und logische Interpretation von Rechtsnormen zu gewährleisten.