Argumentum ad absurdum

Im österreichischen Recht bezeichnet „Argumentum ad absurdum“ eine argumentationstechnische Methode, die vor allem in der juristischen Auslegung angewendet wird. Dabei wird ein bestimmter rechtlicher Ansatz oder eine Auslegung auf ihre logischen Konsequenzen hin überprüft, um festzustellen, ob diese zu unvernünftigen oder widersprüchlichen Ergebnissen führen würden. Ziel ist es, zu zeigen, dass eine bestimmte Interpretation einer Rechtsvorschrift unlogisch oder widersinnig ist und daher nicht zutreffend sein kann.

Die Methode des Argumentum ad absurdum wird in der österreichischen Rechtswissenschaft und -praxis angewandt, wenn es darum geht, Gesetze im Rahmen der teleologischen und systematischen Auslegung zu deuten. Hierbei spielt der Grundsatz der Rechtslogik eine entscheidende Rolle. Ein Gesetz oder eine Bestimmung darf nicht zu Ergebnissen führen, die der Intention des Gesetzgebers widersprechen oder die verfassungsmäßige Grundsätze verletzen.

Ein Beispiel für die Anwendung dieser Methode könnte die Auslegung eines Strafgesetzes sein, bei dem eine zu weite Interpretation zu absurden oder ungerechten Konsequenzen führen würde. Das könnte bedeuten, dass eine bestimmte Handlung, die gesellschaftlich akzeptabel ist, plötzlich kriminalisiert wäre, obwohl dies vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war.

In den österreichischen Gesetzen finden sich explizite Regelungen zum Argumentum ad absurdum nicht direkt in bestimmten Paragraphen. Dennoch ist die Methode durch die allgemeine Rechtsleitung und die etablierte Rechtsprechung anerkannt. Ein Bezugspunkt kann das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) sein, in dem es in § 6 heißt, dass unklare gesetzliche Bestimmungen durch Analogieschluss oder nach dem Grundsatz der natürlichen Rechtsfindung zu lösen sind. Dies öffnet auch Raum für die Anwendung von Argumentum ad absurdum, insbesondere bei der Vermeidung unvernünftiger Ergebnisse.

Insgesamt stellt das Argumentum ad absurdum somit ein wichtiges Werkzeug dar, um sicherzustellen, dass die Rechtsauslegung nicht nur technisch korrekt, sondern auch sinnvoll und praktisch angemessen ist.

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