Gattungsvollmacht

Die Gattungsvollmacht ist ein Begriff des österreichischen Zivilrechts und beschreibt eine Vollmacht, die sich auf eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften oder Tätigkeiten beschränkt. Im Gegensatz zur Einzelvollmacht, die nur für ein spezifisches Geschäft erteilt wird, und zur Generalvollmacht, die eine umfassende Vertretungsbefugnis gewährt, ist die Gattungsvollmacht auf eine bestimmte Kategorie von Handlungen begrenzt.

Merkmale der Gattungsvollmacht

  1. Beschränkung auf eine Gattung von Geschäften:
    • Die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber ermächtigt die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten, nur bestimmte Arten von Geschäften abzuschließen (z. B. Kaufverträge für Bürobedarf oder die Vermietung von Immobilien).
  2. Rahmen der Gattung:
    • Die Gattung muss klar definiert sein, etwa durch die Art der Waren, Dienstleistungen oder Verträge, auf die sich die Vollmacht bezieht.
  3. Rechtliche Grundlage:
    • Gemäß den allgemeinen Vorschriften des österreichischen Rechts (§§ 1002 ff. ABGB) über Vollmachten ist die Gattungsvollmacht eine Ausprägung der Rechtsmacht, eine andere Person zu vertreten.
  4. Vertretungswirkung:
    • Der Bevollmächtigte handelt in fremdem Namen und für fremde Rechnung, sodass die rechtlichen Folgen direkt den Vollmachtgeber treffen.

Beispiele für eine Gattungsvollmacht

  1. Geschäftsführung:
    • Eine Gattungsvollmacht kann einem Angestellten erteilt werden, der für den Einkauf von Materialien zuständig ist. Er darf innerhalb der festgelegten Gattung (z. B. Büromaterial) Verträge abschließen, jedoch keine anderen Rechtsgeschäfte tätigen.
  2. Vermögensverwaltung:
    • Ein Vermögensverwalter erhält die Vollmacht, Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen, jedoch nicht, Immobiliengeschäfte zu tätigen.
  3. Makler:
    • Ein Immobilienmakler wird ermächtigt, Mietverträge für Wohnobjekte zu vermitteln, nicht jedoch Gewerbeimmobilien.

Abgrenzung zu anderen Vollmachten

  1. Einzelvollmacht:
    • Betrifft nur ein spezifisches Geschäft (z. B. der Kauf eines bestimmten Fahrzeugs).
  2. Generalvollmacht:
    • Umfasst alle Geschäfte, für die keine speziellen Einschränkungen bestehen, und ist besonders umfassend.
  3. Gattungsvollmacht:
    • Liegt zwischen Einzel- und Generalvollmacht und erlaubt nur eine festgelegte Art von Geschäften.

Beendigung der Gattungsvollmacht

Eine Gattungsvollmacht kann erlöschen durch:

  • Widerruf: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen (§ 1021 ABGB).
  • Zeitablauf: Wenn die Vollmacht zeitlich begrenzt wurde.
  • Zweckerfüllung: Wenn der Zweck, für den die Vollmacht erteilt wurde, erreicht ist.
  • Tod: Der Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten beendet in der Regel die Vollmacht, es sei denn, es wurde anders vereinbart (§ 1022 ABGB).

Fazit

Die Gattungsvollmacht ist ein flexibles und praxisnahes Instrument im österreichischen Zivilrecht, das erlaubt, die Vertretungsmacht auf bestimmte Arten von Geschäften zu beschränken. Sie wird häufig in Geschäfts- und Verwaltungsprozessen verwendet, um klare Handlungsrahmen zu schaffen und Missbrauch zu verhindern.

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