Asperationsprinzip

Das Asperationsprinzip ist ein Begriff, der in erster Linie im deutschen Strafrecht gebräuchlich ist und im österreichischen Recht in dieser Form nicht verwendet wird. Stattdessen existiert in Österreich ein ähnliches Prinzip im Strafrecht, das als „Gesamtstrafenbildung“ oder „Strafenkumulation“ bezeichnet wird.

Im österreichischen Strafrecht bildet die Grundlage für die Gesamtstrafenbildung der § 31 des Strafgesetzbuches (StGB). Dort wird festgelegt, wie Strafen zu kumulieren sind, wenn ein Angeklagter für mehrere Straftaten verurteilt wird. Das Prinzip der Strafenkumulation ermöglicht es, dass die Strafen nicht einfach addiert werden, sondern in einer Weise zusammengefasst werden, die eine angemessene Gesamtstrafe ergibt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei der Festlegung der Gesamtstrafe insbesondere die Schwere der Taten, das Maß der Schuld und das Interesse an der Strafgerechtigkeit berücksichtigt werden.

Der Sinn der Gesamtstrafenbildung liegt darin, zu verhindern, dass die Summe der Einzelstrafen eine unverhältnismäßig hohe Strafe ergibt, die die Verhältnismäßigkeitssowie das Prinzip der Resozialisierung untergraben würde. Daher wird die höchste verhängte Einzelstrafe als Grundlage betrachtet und dann gemäß der Schwere der weiteren Taten erhöht, ohne jedoch die Strafen einfach zu addieren.

Der Gedanke der Resozialisierung sowie die Berücksichtigung individueller Umstände des Angeklagten sind essenziell in diesem Prozess und helfen dabei, eine faire und gerechte Strafenpolitik zu führen. Die genaue Ausgestaltung der Gesamtstrafe obliegt dem Gericht, das in seiner Würdigung einen gewissen Ermessensspielraum hat.

Zusammenfassend ist das Asperationsprinzip kein direkt angewandter Begriff im österreichischen Strafrecht, aber das Konzept der Gesamtstrafenbildung gemäß § 31 StGB übernimmt eine vergleichbare Funktion, um eine verhältnismäßige und gerechte Strafzumessung zu gewährleisten.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte