Im österreichischen Kontext gibt es keinen spezifischen Rechtsbegriff „Assessment-Center“, der im geltenden Recht fest verankert wäre. Der Begriff „Assessment-Center“ stammt ursprünglich aus der Personalpsychologie und bezeichnet ein Auswahlverfahren, das zur Beurteilung der Eignung von Bewerber*innen für bestimmte Positionen oder Aufgaben verwendet wird. In Österreich wird dieser Begriff in der Praxis von Unternehmen und Institutionen genutzt und bezieht sich auf eine Reihe von Prüfungen und Tests zur Bewertung der Fähigkeiten und Qualifikationen der Kandidat*innen.
Da der Begriff „Assessment-Center“ im österreichischen Recht nicht rechtlich definiert ist, unterliegt seine Anwendung in erster Linie den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Regularien, die den Bewerbungs- und Auswahlprozess regeln. Insbesondere sind die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) von Relevanz, das Diskriminierungen im Bewerbungsprozess untersagt.
Weiters könnte das Datenschutzrecht eine Rolle spielen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das österreichische Datenschutzgesetz (DSG), zum Schutz der persönlichen Daten der Bewerber*innen, die in einem Assessment-Center verarbeitet werden. Wesentlich ist hier, dass die Teilnehmer*innen über den Zweck und die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und ihre Einwilligung dazu gegeben haben.
Obwohl es keine spezifischen Paragraphen zu Assessment-Centern im österreichischen Recht gibt, sollten Unternehmen darauf achten, dass ihre Auswahlverfahren fair und transparent gestaltet sind und in Einklang mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen stehen. Insbesondere das GlBG ist hier bedeutend, um sicherzustellen, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt wird.
Zusammenfassend ist das Assessment-Center in Österreich ein gängiges Instrument im Personalwesen, das jedoch nicht einem speziellen rechtlichen Rahmenwerk unterliegt, sondern durch die allgemeine Rechtslage insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und Datenschutz geregelt wird. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Einsatz von Assessment-Centern diesen allgemeinen gesetzlichen Vorgaben entspricht.