„Asset Backed Securities“ (ABS) sind im österreichischen Recht keine spezifisch geregelten Finanzinstrumente, sondern fallen allgemein unter Wertpapiere bzw. Schuldverschreibungen, die durch Vermögenswerte gedeckt sind. In Österreich werden ABS im Wesentlichen im Rahmen des allgemeinen Zivil- und Kapitalmarktrechts betrachtet.
ABS sind finanzielle Instrumente, die durch einen Pool von zugrunde liegenden Vermögenswerten abgesichert sind. Diese Vermögenswerte können diverse Forderungen sein, wie zum Beispiel Hypotheken, Autokredite oder andere Forderungen. Der Emittent der ABS verkauft diese Forderungen an eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV), die die Wertpapiere dann an Investoren ausgibt. Die Rückflüsse aus den zugrunde liegenden Forderungen werden zur Bedienung der Wertpapiere verwendet. Dies ermöglicht es den Urhebern der Forderungen, ihre Liquidität zu erhöhen und Risiken zu transferieren.
Da es in Österreich keine spezifische gesetzliche Regelung für ABS gibt, kommen allgemeine Rechtsvorschriften aus dem Bereich des Kapitalmarktrechts und der Regulierung von Wertpapieren zur Anwendung. Das Kapitalmarktgesetz (KMG) und das Börsegesetz (BörseG) können hierbei relevant sein. Das KMG adressiert insbesondere die Prospektpflicht, also die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei der öffentlichen Ausgabe von Wertpapieren. ABS-Emittenten in Österreich müssen sicherstellen, dass die Prospektveröffentlichung gemäß den Bestimmungen des KMG erfolgt, was ein hohes Maß an Transparenz für Investoren sicherstellen soll.
Ein weiterer relevanter Aspekt bei der Strukturierung von ABS in Österreich sind die Regelungen zu Zweckgesellschaften. Diese werden oft im Ausland gegründet, um von einem flexibleren rechtlichen Umfeld oder steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Das allgemeine österreichische Unternehmensrecht regelt jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Gesellschaften, soweit sie in Österreich auftreten oder österreichisches Recht zur Anwendung kommt.
Zusammenfassend sind Asset Backed Securities in Österreich durch allgemeine Regelungen des Kapitalmarktrechts und des Zivilrechts erfasst. Ihre Strukturierung erfordert die Beachtung vielfältiger rechtlicher Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Transparenz- und Prospektanforderungen, Risikotransfer sowie die rechtliche Gestaltung der einbezogenen Zweckgesellschaften.