Asset deal

Ein „Asset Deal“ im österreichischen Recht bezieht sich auf einen Unternehmenskauf, bei dem einzelne Vermögensgegenstände (Assets) eines Unternehmens übertragen werden, im Gegensatz zu einem „Share Deal“, bei dem Anteile am Unternehmen verkauft werden. Beim Asset Deal wird direkt das Betriebsvermögen, das gesamte Unternehmen oder Teile davon, wie etwa Maschinen, Immobilien, Warenlager, Kundenstammdaten oder geistige Eigentumsrechte, erworben.

Rechtlich gesehen müssen bei einem Asset Deal mehrere Verträge und Übertragungsakte durchgeführt werden, da jedes Asset rechtlich eigenständig übertragen werden muss. Dies erfordert eine detaillierte Prüfung und notwendigerweise die Erstellung individueller Übertragungsakte, Verträge und möglicherweise die Einholung von Genehmigungen.

Ein wichtiges Element beim Asset Deal ist die genaue Definition und Abgrenzung der zu übertragenden Aktiva und Passiva im Kaufvertrag. Da in Österreich keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Übernahme von Unternehmen als Ganzes bestehen, spielt die Vertragsfreiheit eine zentrale Rolle. Die Vertragsparteien haben weitreichende Möglichkeiten, die Übertragung vertraglich zu regeln, was insbesondere hinsichtlich der Übernahme von Verbindlichkeiten und bestehenden Verträgen entscheidend ist. Verkäufer und Käufer müssen explizit regeln, welche Verbindlichkeiten übernommen werden sollen, da bei einem Asset Deal eine automatische Haftungsübernahme, wie bei einem Share Deal, nicht stattfindet.

Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten, insbesondere das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), welches bei einem Betriebsübergang die Rechte der Arbeitnehmer schützt und deren Verträge unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auf den Erwerber übergehen lässt.

Steuerlich kann ein Asset Deal unterschiedliche Konsequenzen im Vergleich zu einem Share Deal haben. Beispielsweise kann es zur Aufdeckung stiller Reserven kommen, die beim Verkäufer zu einer hohen Steuerlast führen können. Auch die Grunderwerbssteuer kann hier eine Rolle spielen, wenn im Zuge des Asset Deals Immobilien übertragen werden.

Insgesamt ist ein Asset Deal oft komplexer in der Durchführung als ein Share Deal, da er umfangreiche vertragliche und rechtliche Vorbereitungsmaßnahmen erfordert, um die Interessen der beteiligten Parteien hinreichend abzusichern. Hierbei ist insbesondere die Unterstützung durch rechtliche und steuerliche Fachleute sinnvoll, um Fallstricke zu vermeiden und eine rechtskonforme Übertragung der gewünschten Vermögenswerte zu gewährleisten.

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