Eine Form von Schutz, den ein Staat auf seinem Hoheitsgebiet, basierend auf dem Prinzip der Nichtzurückweisung und auf international oder national anerkannten Flüchtlingsrechten einer Person gewährt, die in ihrem Herkunfts- und/oder Wohnsitzland keinen Schutz suchen kann, insbesondere aus Furcht vor Verfolgung aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Meinung.
Verwandte(r) Begriff(e)
- internationaler Schutz
Unterbegriff(e)
- Recht auf Asyl
Verwendungshinweis(e)
- Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ins Bulgarische (des Wortes „убежище“) verweist auf eine spezifische Schutzform, die vom Präsidenten der Republik Bulgarien gewährt wird und die sich von dem Schutz, der auf der Genfer Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 basiert, unterscheidet.
Quelle
- Vom EMN entwickelt
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