Im Kontext von internationalem Schutz, jede gerichtsähnliche Behörde oder jede Verwaltungsstelle eines EU-Mitgliedstaats, die für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist, und befugt ist, erstinstanzliche Entscheidungen über diese Anträge zu treffen.
Synonym(e)
- zuständige Asylbehörde
- zuständige Behörde
Verwandte(r) Begriff(e)
- Sachbearbeiter in Verfahren auf internationalen Schutz
Quelle
- Art.2(f) der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie)
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