Die Atlantikcharta ist ein historisches Dokument und kein Begriff aus dem österreichischen Recht. Sie wurde während des Zweiten Weltkriegs am 14. August 1941 von Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill formuliert. Die Charta legte Prinzipien für die Nachkriegsordnung fest, wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Verzicht auf territoriale Aneignungen.
Da die Atlantikcharta kein Bestandteil des österreichischen Rechts ist und ihren Ursprung in der internationalen Politikgeschichte hat, können wir sie nicht direkt in Bezug auf spezifische österreichische Rechtsvorschriften erklären. Allerdings könnte man im weiteren Sinne diskutieren, dass Prinzipien wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die in der Charta hervorgehoben werden, auch in der österreichischen Politik und in internationalen Beziehungen eine Rolle spielen. Diese Prinzipien spiegeln sich teilweise in der österreichischen Verfassung wider, insbesondere in der Verpflichtung zur Neutralität und dem Engagement für den Frieden.
Im österreichischen Kontext könnte man die Einhaltung solcher Prinzipien in der Außenpolitik als ein indirektes Fortwirken der Grundideen der Atlantikcharta betrachten. Österreich hat sich in seiner Verfassung und durch seine internationale Politik stark für Selbstbestimmung und Frieden eingesetzt, was zum Teil auf ähnliche Werte zurückgeht, die in der Atlantikcharta zum Ausdruck kamen.