Im österreichischen Recht werden Atomwaffen im Kontext internationaler Abkommen und Vereinbarungen betrachtet, da Österreich als Vertragsstaat verschiedener internationaler Verträge zur Abrüstung und Kontrolle von Atomwaffen beteiligt ist.
Ein wesentliches Dokument ist der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT), dem Österreich beigetreten ist. Der NPT hat das Ziel, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern, die nukleare Abrüstung zu fördern und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu unterstützen. Österreich setzt sich aktiv für die Umsetzung dieses Vertrags und für globale nukleare Abrüstung ein.
Zusätzlich hat sich Österreich als einer der ersten Staaten dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) angeschlossen, der seit 2021 in Kraft ist. Dieser Vertrag verbietet es den Vertragsstaaten, Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, zu produzieren, zu erwerben, zu lagern, einzusetzen oder mit deren Einsatz zu drohen. Mit der Ratifizierung hat sich Österreich verpflichtet, alle Arten von Unterstützung bezüglich dieser Aktivitäten zu unterlassen.
Auf nationaler Ebene ist Atomwaffenbesitz oder die Unterstützung von Aktivitäten, die diesen verbieten, durch aktive politische Unterstützung und Gesetzgebung geächtet. Daher hat Österreich keine eigene Gesetzgebung, die explizit den Besitz oder Einsatz von Atomwaffen reguliert, da es im Einklang mit seiner internationalen Verpflichtung gegen den Besitz und die Herstellung von Atomwaffen steht.
Insgesamt zeigt Österreich durch seine Teilnahme und Unterstützung internationaler Verträge eine klare Haltung gegen Atomwaffen, mit dem Fokus auf Abrüstung und Nichtverbreitung. Das österreichische Recht stellt sich somit in den Dienst dieser globalen Bemühungen und unterstützt auf internationaler Ebene die Ziele der Abrüstungspolitik und des Friedens.