Die EU-Politik im audiovisuellen Bereich beruht auf einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; die wichtigsten darunter sind Artikel 167 (Kultur und kulturelle Zusammenarbeit) und 173 (Industrie). Andere EU-Regeln, wie zum Beispiel jene zu Wettbewerb, staatlichen Beihilfen und öffentlichen Dienstleistungsaufgaben, haben ebenfalls eine wesentliche Bedeutung für diesen Sektor.
Ein wichtiger Bestandteil der EU-Aktionen war die Einrichtung eines gemeinsamen Marktes für audiovisuelle Mediendienste. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2010 bietet einen Rahmen zur Förderung des freien Verkehrs der europäischen Fernsehprogramme sowie ihrer Produktion und Verbreitung.
Im Jahr 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte. Es soll eine Debatte über diesen sich schnell entwickelnden Sektor und über die Art und Weise des Konsums und Empfangs audiovisueller Dienste auslösen.
Das Programm Kreatives Europa (2014-2020) verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen kreativen Sektoren innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus zu verstärken.
SIEHE AUCH
- Wettbewerb
- Elektronische Kommunikation
- Elektronische Kommunikationsnetze
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Oeffentlicher Dienst
- Audiovisuelle und andere Medieninhalte auf der Website der Europäischen Kommission
- Kurzdarstellung des Europäischen Parlaments über Audiovisuelle Politik und Medienpolitik