Eine von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats erteilte Erlaubnis, mit der der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet dieses EU-Mitgliedstaats gestattet wird, einschließlich der Dokumente, mit denen die Genehmigung des Aufenthalts im Hoheitsgebiet im Rahmen einer Regelung des vorübergehenden Schutzes oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die eine Abschiebungsanordnung verhindernden Umstände nicht mehr gegeben sind, nachgewiesen werden kann; ausgenommen Visa und Aufenthaltstitel, die während der zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaats entsprechend der Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung) erforderlichen Frist bzw. während der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz oder eines Antrags auf Gewährung eines Aufenthaltstitels erteilt wurden.
Synonym(e)
- Aufenthaltspapier
- Aufenthaltstitel (EU-Acquis)
Oberbegriff(e)
- Aufenthaltsrecht
Unterbegriff(e)
- Aufenthaltstitel
Verwandte(r) Begriff(e)
- Reisedokument
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anahnd von Art. 2(l) der Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung)
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