Von einem Auffangtatbestand spricht man bei einer gesetzlichen Regelung, die alle die Fälle erfassen soll, die von den Tatbeständen der Spezialregelungen nicht erfasst werden. Um seinen Zweck erfüllen zu können muss ein Auffangtatbestand entsprechend weit gefasst sein und so wenig Voraussetzungen wie möglich enthalten.
Strafrecht
Strafvorschrift, die für den Fall der Nichterweislichkeit einer anderen Strafnorm mit höherem Unrechtsgehalt nach dem Grundsatz in dubio pro reo Anwendung findet.
Alle Tatbestände, in denen sowohl fahrlässiges als auch vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt ist, sodass dann, wenn der Vorsatz des Täters nicht nachzuweisen ist, wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden kann.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/auffangtatbestand.php 29.09.2014
http://www.rechtslexikon.net/d/auffangtatbestand/auffangtatbestand.htm 14.09.2014