Aufgedrängte Bereicherung

Im österreichischen Zivilrecht ist die „aufgedrängte Bereicherung“ als Begriff nicht direkt verankert, wie es vielleicht in anderen Rechtsordnungen der Fall sein könnte. Allerdings basiert das österreichische Bereicherungsrecht auf der allgemeinen Rechtsidee, dass niemand ungerechtfertigt auf Kosten eines anderen bereichert werden soll. Dieses Prinzip ist insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zu finden.

Die einschlägigen Bestimmungen zum Bereicherungsrecht im ABGB finden sich in den Paragraphen §§ 1041 ff. Es wird unterschieden zwischen der Leistungskondiktion und der Eingriffskondiktion. Bei der Leistungskondiktion geht es darum, dass jemand eine Leistung ohne rechtlichen Grund erhält und diese wieder herausgeben muss. Bei der Eingriffskondiktion betrifft es die Fälle, in denen ein Eingriff in das Vermögen einer Person ohne entsprechende rechtliche Grundlage stattfand.

Unter einer „aufgedrängten Bereicherung“ könnte man im österreichischen Recht vielleicht den Fall verstehen, in dem eine Person Leistungen oder Vorteile erhält, ohne sie gewollt zu haben, und keine Möglichkeit zur Rückgabe besteht. Ein klassisches Beispiel im Kontext der Bereicherungs- oder Eingriffskondiktion könnte eine Situation sein, in der jemand ohne vertragliche oder rechtliche Grundlage Leistungen erbringt, etwa Renovierungsarbeiten an einem fremden Haus ohne Auftrag. Wenn der Empfänger dieser Leistungen diese nicht zurückgeben möchte, könnte er in eine vorteilhafte Lage versetzt werden, ohne dies gewünscht zu haben.

Das österreichische Recht kennt in solchen Fällen das Prinzip, dass der Leistungsempfänger, der durch eine solche ungewollte Leistung bereichert wird, grundsätzlich nicht ohne weiteres zur Rückerstattung verpflichtet ist, es sei denn, die Bereicherung ist tatsächlich ungerechtfertigt im Sinne der oben erwähnten Paragraphen. Bei unaufgeforderten Leistungen ist die Rückgabe des Erlangten nur erforderlich, wenn eine tatsächliche Bereicherung vorliegt und diese gegen den Willen des Bereicherungsgläubigers erlangt wurde.

Daher ist es wesentlich, die Umstände des Einzelfalles zu betrachten, da österreichisches Recht keine automatische Rückgabe für sämtliche unaufgeforderte Leistungen verlangt, sondern auf den Aspekt der Bereicherung ohne einen rechtlich fundierten Grund fokussiert, so wie es das Bereicherungsrecht allgemein vorsieht.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte