Aufklärungspflicht ist insbesondere im Kaufrecht und im Rahmen von ärztlicher Tätigkeit in erster Linie durch Gerichtsentscheidungen festgelegt worden. Im Rahmen eines Gebrauchtfahrzeugkaufs muss der Verkäufer den Käufer auch ungefragt auf Unfallschäden hinweisen, sofern es sich nicht um reine Bagatellschäden handelt – und diese sind tatsächlich nur mit ganz kleinen Eindellungen anzusehen. Verletzt der Verkäufer diese Aufklärungspflicht, kann der Käufer entweder das Fahrzeug wieder zurückgeben und den bezahlten Kaufpreis herausverlangen oder zumindest eine dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs entsprechende Minderung auf den Kaufpreis geltend machen.
Rechtspflicht zur Aufklärung insbesondere für Richter, Verwaltungsbehörden und Ärzte. Richtet sich im Zivilprozeß darauf, dass die Prozeßbeteiligten sachdienliche Anträge stellen, unvollständiges und unklares Vorbringen ergänzen und erläutern, Beweismitteln bezeichnen und sonstige erforderliche Erklärungen abgeben. Noch wesentlich umfassender ist die Aufklärungspflicht im Strafverfahren.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufklaerungspflicht/aufklaerungspflicht.htm