Im EU-Kontext, die Bewohner (sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige) einer nationalen/regionalen/ lokalen Gemeinschaft innerhalb eines EU-Mitgliedstaats.
Oberbegriff(e)
- Aufnahme-Mitgliedstaat
Verwandte(r) Begriff(e)
- Aufnahmeland
- Gemeinsame Grundprinzipien
- Integration
Verwendungshinweis(e)
- In Übereinstimmung mit der Tatsache, dass Integration ein dynamischer, wechselseitiger Prozess ist, dienen die Aktivtäten der Aufnahmegesellschaft dazu, die Integration von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern und zwar im Einklang mit den Gemeinsamen Grundprinzipien.
Quelle
- Vom EMN entwickelt
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.