Im österreichischen Recht beschreibt die „Aufsichtspflicht“ die Verantwortung einer Person, meist eines Erwachsenen, die Aufsicht über eine andere Person, typischerweise ein Kind oder eine andere schutzbedürftige Person, wie z.B. Menschen mit besonderen Bedürfnissen, zu führen. Diese Verantwortung wird häufig im Kontext von Eltern-Kind-Verhältnissen oder von Betreuungseinrichtungen diskutiert.
Die Aufsichtspflicht ist im Allgemeinen im Zivilrecht verankert, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Konkret ist die Rolle der Eltern und der ihnen anvertrauten Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder in verschiedenen Paragraphen geregelt.
§ 146 ABGB behandelt die Obsorge der Eltern und legt fest, dass diese das Wohl des minderjährigen Kindes wahren und seine Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und (allgemeine) rechtliche Vertretung sicherstellen müssen. Daraus ergibt sich auch implizit die Aufsichtspflicht.
Die Aufsichtspflicht umfasst die Pflicht, das Kind vor Gefahren zu schützen, die von Dritten oder auch vom Kind selbst ausgehen könnten, sowie die Pflicht, andere Personen vor Schäden zu bewahren, die von dem Kind verursacht werden könnten. Verstöße gegen die Aufsichtspflicht können zivilrechtliche Haftungen nach sich ziehen, wenn eine Person, die die Aufsicht über ein Kind hat, diese Pflicht in einem Ausmaß verletzt, das zu einem Schadensfall führt. Laut § 1309 ABGB besteht eine Möglichkeit der Schadenshaftung, wenn die Verletzung der Aufsichtspflicht ursächlich für den Schaden ist.
Darüber hinaus spielt auch das Strafrecht in Bezug auf die Aufsichtspflicht eine Rolle. Wird die Aufsichtspflicht grob verletzt und führt dies zu fahrlässigen Körperverletzungen oder gar zum Tod des zu Beaufsichtigenden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Zudem gibt es besondere Bestimmungen und Details zur Ausgestaltung der Aufsichtspflicht in verschiedenen praktischen Kontexten, wie Schulen oder Kindertagesstätten. Diese Bestimmungen können durch spezielle Regelungen oder interne Richtlinien konkretisiert werden, um die Aufsichtsverpflichtungen und -standards im täglichen Umgang festzulegen.
Insgesamt betont das österreichische Recht die Bedeutung der Aufsichtspflicht als Teil der allgemeinen Obsorgepflichten, die umfassend auf das Wohl und den Schutz der betreuten Personen ausgerichtet sind, und dies sowohl in privater als auch in institutioneller Umgebung.