Aufstand

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Aufstand“ nicht explizit im Strafrecht oder in anderen spezifischen Rechtsgebieten verwendet. Stattdessen wird der Begriff „Aufruhr“ häufiger verwendet, um Verhaltensweisen zu beschreiben, die mit kollektiver Gewalt oder Widerstand gegen die Staatsgewalt verbunden sind. Ein relevanter Straftatbestand, der dem deutschen Begriff des „Aufstandes“ nahekommt, ist im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) zu finden.

Der entsprechend relevante Straftatbestand ist § 274 StGB, der den „Aufruhr“ behandelt. In diesem Paragraphen geht es um das gewaltsame Zusammenwirken einer Vielzahl von Menschen, die darauf abzielen, die öffentliche Ordnung massiv zu stören oder bestimmte politische Ziele durchzusetzen. Wesentliche Merkmale sind dabei die kollektive Gewaltanwendung und die Bedrohung öffentlicher Interessen.

Der Gesetzestext zu § 274 StGB lautet in etwa: Wer durch eine Vielzahl von Menschen gewaltsam einen Aufruhr erregt, der darauf abzielt, den Bundespräsidenten, die Bundesregierung, eines ihrer Mitglieder, ein Land, eine Landesregierung oder deren Mitglieder zur Vornahme, Duldung oder Unterlassung einer Handlung zu nötigen oder die Bevölkerung in Schrecken zu versetzen, wird mit Freiheitsstrafe bedroht.

Die Strafandrohungen für derartige Handlungen zielen darauf ab, die staatliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Das Gesetz stellt dabei klar, dass nicht nur die eigentliche Durchführung, sondern bereits die Anstiftung zum Aufruhr und die Teilnahme an solchen Aktivitäten strafbar sind.

Zusätzlich zu den eigentlichen Akteuren können im weiteren Sinne auch Unterstützer oder Anstifter eines solchen Aufruhrs strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz differenziert zwischen den Haupttätern und denjenigen, die den Aufruhr befürworten oder fördern.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Tatbestand des „Aufruhrs“ der schwerwiegendste Normbruch im Bereich der kollektiven Gewalt gegen den Staat ist und dementsprechend als Verbrechen geahndet wird. Der Unterschied zu anderen Straftatbeständen liegt hier vor allem in der Organisation und der kollektiven Natur der Tat.

In der österreichischen Rechtsordnung garantiert dieser Paragraph des Strafgesetzbuches eine klare Abgrenzung zwischen legitimen Formen des Protests und der unzulässigen Gewaltanwendung zur Erreichung politischer Ziele. Die klare gesetzliche Regelung unterstreicht das Prinzip der friedlichen Konfliktlösung in einem demokratischen Rechtsstaat.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte