Aufteilung der Zuständigkeiten

Der Vertrag von Lissabon klärt die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Neben den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union – EUV).

Dieser Grundsatz sieht vor, dass die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden kann, die ihr im Rahmen der EU-Verträge übertragen wurden. Diese Zuständigkeiten sind in den Artikeln 2 bis 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) festgelegt.

Es gibt vier Formen von Zuständigkeiten:

  • ausschließliche Zuständigkeiten (Artikel 3 AEUV); nur die EU kann in diesen Bereichen tätig werden, z. B. Zollunion und Handelspolitik;
  • geteilte Zuständigkeiten zwischen der EU und den EU-Staaten (Artikel 4 AEUV). Die EU-Staaten können nur dann tätig werden, wenn die EU entschieden hat, dies nicht zu tun, z. B. Kohäsionspolitik, Energie und Umwelt. Die EU-Staaten können die Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsakt aufzuheben, der in einem der geteilten Bereiche verabschiedet wurde, um die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit besser sicherzustellen (Erklärung Nr. 18 im Anhang des Vertrags von Lissabon);
  • Die EU legt Strukturen fest, innerhalb derer die EU-Staaten ihre Politik koordinieren müssen (Artikel 5 AEUV) z. B. Wirtschaftspolitik;
  • Die EU kann Maßnahmen der EU-Staaten unterstützen, koordinieren oder ergänzen (Artikel 6 AEUV) z. B. Kultur und Tourismus.

SIEHE AUCH

Quelle

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen
DanieLLackner rechtsanwalt
DanieLLackner rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter