Im österreichischen Recht versteht man unter einer „Auftragsbestätigung“ ein Dokument, das die Annahme eines Angebots im Rahmen eines Vertragsabschlusses bestätigt. Es handelt sich dabei um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die in der Regel im kaufmännischen Geschäftsverkehr verwendet wird, um die wesentlichen Punkte eines Vertrags festzuhalten und damit rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen. Der Begriff selbst ist im österreichischen Gesetz nicht explizit definiert, jedoch ist seine Anwendung in der Praxis und Lehre unter anderem durch relevante Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Unternehmensgesetzbuches (UGB) abgedeckt.
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sind die grundlegenden Prinzipien des Vertragsrechts festgelegt, einschließlich der Vorschriften zur Annahme von Angeboten (§§ 861 ff ABGB). Eine Auftragsbestätigung fungiert in diesem Kontext als formelle Annahme eines vorangegangenen Angebots, wodurch ein Vertrag zustande kommt. Der Vertragspartner erhält hierdurch die Sicherheit, dass sein ursprüngliches Angebot akzeptiert worden ist und welche Konditionen und Lieferbedingungen damit einhergehen.
Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) finden sich darüber hinaus spezifische Bestimmungen, die den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen regeln und die Praxis der Ausstellung von Auftragsbestätigungen betreffen. Insbesondere § 343 UGB, der sich mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung beschäftigt, stärkt die Bedeutung von schriftlichen Belegen, zu denen auch Auftragsbestätigungen zählen können. Diese Dokumente spielen eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Missverständnissen und der Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Sie bestätigen nicht nur die Erfüllung rechtlicher Anforderungen, sondern dienen zugleich als Nachweis im Falle von Streitigkeiten über den Inhalt oder den Bestand eines Vertrages.
Darüber hinaus kann die Auftragsbestätigung auch eine besondere Bedeutung erlangen, wenn Änderungen am ursprünglichen Angebot vorgenommen wurden. In solchen Fällen fungiert sie als Gegenangebot, das vom ursprünglichen Antragsteller angenommen werden muss, damit ein Vertrag zustande kommt.
In der Praxis ist es üblich, dass Auftragsbestätigungen alle wesentlichen Vertragsdetails enthalten, einschließlich der Art und Menge der bestellten Waren oder Dienstleistungen, Preise, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen und etwaige besondere Vereinbarungen. Diese Klarheit trägt dazu bei, die Position beider Vertragsparteien zu stärken und das Risiko künftiger Auseinandersetzungen zu minimieren.
Zusammenfassend ist die Auftragsbestätigung im österreichischen Recht ein wichtiges Dokument zur Schaffung von Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, auch wenn sie im Gesetz nicht explizit geregelt ist. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vertragsschließung, indem sie die Annahme eines Angebots fixiert und die wesentlichen Vertragsbestandteile klarstellt.