Im österreichischen Recht hat der Begriff „Aufzeichnung“ verschiedene Bedeutungen, je nach Kontext, in dem er verwendet wird. Im Allgemeinen bezieht sich eine Aufzeichnung auf die Dokumentation oder Protokollierung von Informationen, Vorgängen oder Handlungen. Dieser Vorgang kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form erfolgen. Hier sind einige Beispiele, wie „Aufzeichnung“ im österreichischen Recht verwendet wird:
1. **Unternehmensbuchhaltung:** Im Handelsrecht gemäß dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind Unternehmen verpflichtet, ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Geschäftsvorfälle und die Lage ihres Unternehmens zu führen. Dies beinhaltet Bücher, Aufzeichnungen und Belege, die erforderlich sind, um die Geschäftsvorfälle und die finanzielle Lage des Unternehmens nachvollziehen zu können (§ 190 ff. UGB).
2. **Steuerrecht:** Im Steuerrecht sind Steuerpflichtige verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen, damit die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden können. Hierbei verlangen die Bundesabgabenordnung (BAO) und weitere einschlägige Steuerrechtsvorschriften die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen, die für die Abgabenfestsetzung von Bedeutung sind (§ 124 BAO).
3. **Datenschutzrecht:** Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes sind Verantwortliche verpflichtet, Aufzeichnungen von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Diese Aufzeichnungen enthalten wesentliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und sind von den Verantwortlichen auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorzulegen (Art. 30 DSGVO).
4. **Strafrechtliche Ermittlungen:** Beispielsweise im Strafprozessrecht spielen Aufzeichnungen in Form von Protokollen eine wichtige Rolle. Bei polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungshandlungen werden Protokolle angefertigt, die die wesentlichen Vorgänge und Erkenntnisse dokumentieren (§ 96 StPO).
Diese unterschiedlichen Kontexte verdeutlichen, dass Aufzeichnungen im österreichischen Recht eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Nachprüfbarkeit, Transparenz und Verantwortlichkeit spielen. Sie sind wesentliche Elemente für die ordnungsgemäße Verwaltung, den rechtlichen Schutz und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.