Der Begriff „Augenblicksversagen“ wird primär im deutschen Recht verwendet und ist im österreichischen Recht nicht direkt als juristischer Fachbegriff etabliert. In der deutschen Rechtsprechung beschreibt Augenblicksversagen eine Situation, in der eine im Grunde genommen ordnungsgemäß handelnde Person ausnahmsweise und unvorhersehbar für kurze Zeit einen Fehler begeht, der nicht das Maß von Fahrlässigkeit erreicht, welches für eine Haftung notwendig wäre.
Da dieser Begriff im österreichischen Recht nicht in gleicher Weise verwendet wird, lässt sich eine genaue Parallelität nicht herstellen. Dennoch gibt es im österreichischen Recht ähnliche Konzepte, die auf Ausnahmesituationen im menschlichen Fehlverhalten abzielen.
Im österreichischen Recht könnte man stattdessen auf allgemeine Regelungen zur Fahrlässigkeit verweisen. Gemäß § 1297 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) trägt grundsätzlich derjenige, der einer anderen Person Schaden zufügt, die Verantwortung, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei leichter Fahrlässigkeit wird in Österreich häufig von einem „leicht entschuldbaren Irrtum“ gesprochen, der eine gewisse Parallelität zu deutschen Überlegungen zum Augenblicksversagen haben könnte, insbesondere wenn eine Person trotz einer im Grunde ordentlichen Lebensführung einen kurzzeitigen Fehltritt begeht.
Als Vergleich, während im österreichischen Verwaltungsstrafrecht (§ 5 VStG – Verwaltungsstrafgesetz) fahrlässiges Handeln zu Strafen führen kann, gibt es Spielräume für die Bewertung des Grades der Fahrlässigkeit. Hierbei könnte ein nur kurzfristiges und unerwartetes Versagen in bestimmten Fällen als minder schwere Fahrlässigkeit betrachtet werden, was zu einer Reduzierung der Sanktionen führen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Fallkonstellation individuell betrachtet werden muss. Die österreichischen Rechtsregelungen legen Wert auf die Umstände des Einzelfalls, und die Beurteilung orientiert sich an der Sorgfaltspflicht im Verkehr, die unter den gegebenen Bedingungen erwartet werden kann.