Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Ausbaubeitrag“ eine Abgabe, die von Grundstückseigentümern erhoben wird, wenn öffentliche Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt werden, die einer verbesserten Erschließung eines Grundstücks dienen. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau von Straßen, Gehwegen oder Beleuchtungseinrichtungen. Der rechtliche Rahmen für Ausbaubeiträge ist größtenteils im jeweiligen Landesrecht geregelt, da die Raumordnung und das Straßenwesen in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen.
Ein zentrales Prinzip für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist der sogenannte Vorteilsausgleich: Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch die Maßnahme einen Vorteil erlangen, sollen angemessen an den Kosten beteiligt werden. Auf diese Weise sollen öffentliche Investitionen gerecht finanziert werden.
Die konkreten Regelungen zu den Ausbaubeiträgen variieren je nach Bundesland. Sie sind in entsprechenden Landesgesetzen verankert, wie zum Beispiel im Straßengesetz oder im Bauordnungsgesetz eines Landes. Diese Gesetze definieren, unter welchen Umständen und in welchem Umfang Beiträge erhoben werden können, welche Kosten anteilig an die Grundstückseigentümer weitergegeben werden dürfen und wie diese zu berechnen sind.
Auch die Verfahrensweise zur Festlegung, Erhebung und Fälligkeit der Ausbaubeiträge sowie mögliche Rechtsbehelfe der betroffenen Grundstückseigentümer sind durch diese regionalen Regelungen vorgegeben. Mitunter können Gemeinden in einem gewissen Rahmen eigene Regelungen erlassen, die spezifische Aspekte des Ausbaubeitragswesens betreffen.
In der Praxis ist oft die Gemeinde oder Stadt für die Umsetzung und Eintreibung der Ausbaubeiträge verantwortlich. Sie sorgt für Information und Einbeziehung der betroffenen Grundstückseigentümer, um die Notwendigkeit und den Umfang der ausbauwirksamen Maßnahmen verständlich darzulegen und Transparenz sicherzustellen.
Letztlich dient der Ausbaubeitrag dazu, sicherzustellen, dass jene, die am meisten von Infrastrukturverbesserungen profitieren, auch einen fairen Anteil zu deren Finanzierung beitragen, ohne die Allgemeinheit unangemessen zu belasten.