Im österreichischen Recht beziehen sich die Ausbildungskosten auf Ausgaben, die im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung anfallen. Diese Kosten können für die Steuerpflichtigen von großer Bedeutung sein, da sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden Ausbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten berücksichtigt. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Unter diesen fallen auch Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen, die der Verbesserung der beruflichen Qualifikationen des Steuerpflichtigen dienen. Dazu zählen zum Beispiel Kursgebühren, die Anschaffung von Fachliteratur, sowie Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung.
Es ist wichtig zu betonen, dass nach § 20 EStG Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Studium, wann diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses angesetzt werden können, nicht als Werbungskosten absetzbar, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Die steuerliche Berücksichtigung von Sonderausgaben ist jedoch enger begrenzt als die von Werbungskosten.
Darüber hinaus können im Rahmen des Familienlastenausgleichs Gesetzes in bestimmten Fällen Beihilfen oder Förderungen für Ausbildungskosten in Anspruch genommen werden. Diese Beihilfen sind allerdings oft an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, wie das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsfortschritts oder Einkommensgrenzen.
Zusammenfassend lassen sich Ausbildungskosten im österreichischen Recht hauptsächlich in den Regelungen des Einkommensteuergesetzes finden, die festlegen, in welchem Maß und unter welchen Bedingungen diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben spielt dabei eine zentrale Rolle.