Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Ausbildungsverhältnis“ das rechtliche Verhältnis zwischen einem Lehrling und einem Lehrberechtigten, also in der Regel einem Betrieb, der die Ausbildung durchführt. Dieses Verhältnis wird im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt.
Ein Ausbildungsverhältnis wird in der Regel durch einen Lehrvertrag begründet, der die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegt. Der Lehrvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden und beinhaltet wesentliche Punkte wie die genaue Bezeichnung des Lehrberufs, die Lehrzeitdauer, den Lehrlingsentgelt und Arbeitszeiten.
Gemäß § 12 BAG beginnt das Ausbildungsverhältnis mit dem Eintritt des Lehrlings in den Betrieb und endet mit der erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlussprüfung oder durch vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. Wichtig ist auch, dass das BAG bestimmte Schutzbestimmungen für Lehrlinge enthält, wie den Kündigungsschutz und Bestimmungen zur Arbeitszeit, um die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen zu berücksichtigen.
Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses erfolgt typischerweise dual, das heißt, die praktische Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch einer Berufsschule ergänzt. Diese duale Ausbildung soll sicherstellen, dass sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im entsprechenden Berufsfeld erworben werden.
Lehrlinge haben laut BAG Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, die sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag richtet. Zudem sind Lehrbetriebe verpflichtet, den Ausbildungsplan einzuhalten und die Lehrlinge für die Berufsschule freizustellen.
Zusammenfassend umfasst das Ausbildungsverhältnis im österreichischen Recht alle wesentlichen Punkte und Schutzbestimmungen, die sicherstellen, dass Lehrlinge eine qualifizierte Ausbildung erhalten und zugleich arbeitsrechtlich abgesichert sind.