Die Ausfallsbürgschaft (auch Schadlosbürgschaft) ist eine gegenüber der Bürgschaft eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Der Ausfallsbürge verpflichtet sich zur Zahlung nur für den Fall, dass auch durch gerichtliche Exekution (etwa durch Verwertung von Fahrnissen oder Pfändung und Überweisung von Forderungen), also zwangsweise, die Schuld oder Restschuld vom Hauptschuldner nicht einbringlich gemacht werden kann. Bei der gemeinen Bürgschaft reicht es hingegen aus, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nach Mahnung durch den Gläubiger nicht in angemessener Frist nachkommt.
Siehe auch
Bürge und Zahler
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallsb%C3%BCrgschaft 15.12.2014
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