Im österreichischen Recht gibt es den Begriff der „Ausforschungspfändung“ in der spezifischen Bedeutung, wie er im deutschen Recht verwendet wird, nicht direkt. Jedoch gibt es im österreichischen Exekutionsrecht Bestimmungen, die ähnliche Ziele verfolgen, nämlich Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen, um dieses erfolgreich pfänden zu können.
Der relevante Prozess im österreichischen Recht wird vor allem durch die Bestimmungen der Exekutionsordnung (EO) geregelt. Ziel der Exekutionsordnung ist es, Gläubigern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, um ihre Forderungen gegen Schuldner durch Zwangsvollstreckung zu erfüllen.
Ein zentraler Paragraph in diesem Zusammenhang ist § 47 EO, der die allgemeine Verpflichtung des Schuldners festlegt, dem Exekutionsgericht auf Verlangen Auskunft über sein Vermögen zu geben. Diese Auskunftspflicht dient dazu, dem Gläubiger oder dem Gericht Anhaltspunkte zu liefern, wo und in welchem Umfang Vermögen existiert, auf das zugegriffen werden kann.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Informationsbeschaffung ist das Vermögensverzeichnis, auch als „Offenlegung“ bezeichnet, das vom Schuldner abverlangt werden kann. Hierbei muss der Schuldner ein Bestandsverzeichnis seines Vermögens vorlegen, aus dem sowohl Aktiva als auch Passiva hervorgehen. Zweck dieser Offenlegung ist es, die Exekutionsführung zielgerichtet zu ermöglichen, indem es dem Gläubiger und dem Exekutionstitelinhaber einen Überblick über pfändbare Gegenstände und Rechte verschafft.
Zusätzlich statuiert die Exekutionsordnung in § 47 EO die Möglichkeit der gerichtlichen Vermögensauskunft. Dabei handelt es sich um eine Art von Schuldnerverhör, in dem der Schuldner gerichtlich veranlasst wird, unter Eid Auskunft über sein Vermögen zu geben. Diese Maßnahme wird häufig in der Praxis angewandt, um sicherzustellen, dass der Schuldner keine Vermögenswerte verheimlicht und der Gläubiger Zugriff auf korrekte und vollständige Informationen erhält.
Im Unterschied zur spezifischen deutschen „Ausforschungspfändung“ sind diese Verfahrensschritte im österreichischen Recht nicht darauf ausgerichtet, im Rahmen eines eigenständigen Pfändungsverfahrens eindeutig Vermögensauskünfte zu erzwingen. Vielmehr sind sie integraler Bestandteil des Exekutionsverfahrens und dienen der Vervollständigung und Präzisierung bereits eingeleiteter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Insgesamt zeigt sich, dass das österreichische Recht Instrumente der Informationsbeschaffung über das Vermögen des Schuldners kennt, die auf effiziente Zwangsvollstreckung und damit auf den Gläubigerschutz abzielen. Auch wenn der Begriff „Ausforschungspfändung“ präzise in diesem Kontext nicht verwendet wird, erfüllt die erwähnte Auskunftspflicht des Schuldners ähnliche praktischen Anforderungen und Ziele, wie sie mit der deutschen Ausforschungspfändung in Zusammenhang stehen.