Ausführung

Im österreichischen Recht gibt es verschiedene Kontexte, in denen der Begriff „Ausführung“ relevant ist. Hier sind einige davon:

1. **Strafrechtliche Ausführung**: Im Strafrecht wird der Begriff der „Ausführung“ im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Strafurteilen verwendet. Die Ausführung eines Strafurteils bezieht sich auf den Vollzug der durch ein Gericht verhängten Strafen, wie z.B. Freiheitsstrafen oder Geldstrafen. Die genauen Regelungen dazu finden sich im Strafvollzugsgesetz (StVG).

2. **Ordentliche Gerichtsbarkeit**: Im Zivilrecht ist die „Ausführung“ von gerichtlichen Entscheidungen durch Exekution geregelt. Das Exekutionsverfahren dient dazu, die zwangsweise Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet unter anderem die Exekutionsordnung (EO). Ein Gläubiger kann bei Gericht die Exekution beantragen, um etwa eine Geldforderung durch Pfändung beim Schuldner einzutreiben.

3. **Verwaltungsrechtliche Ausführung**: Im Verwaltungsrecht bezieht sich die „Ausführung“ auf die Umsetzung von Gesetzen durch die Verwaltungsbehörden. Dies geschieht im Rahmen der Vollziehung, die sowohl durch Verordnungen als auch durch Bescheide oder sonstige Verwaltungsakte erfolgen kann. Die österreichische Bundesverfassung (B-VG) legt im Allgemeinen fest, dass die Vollziehung von Gesetzen sowohl durch den Bund als auch durch die Länder erfolgen kann, wobei diese Aufgabe spezifisch zugewiesen wird.

4. **Bauausführung**: Im Baurecht spricht man von der „Bauausführung“, was die tatsächliche Errichtung von Bauwerken betrifft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind im Baugesetz und den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer festgeschrieben.

Zu beachten ist auch, dass im Zivilrecht der Begriff „Ausführungsgehilfe“ genutzt wird, was sich auf Personen bezieht, die im Auftrag oder unter der Leitung eines Dritten Arbeiten ausführen und dabei fälschlicherweise Schaden verursachen könnten. Dieser Begriff fällt unter das Konzept der Gehilfenhaftung gemäß § 1313a ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

In den obigen Fällen wird deutlich, dass der Begriff „Ausführung“ im österreichischen Recht vielseitig ist und je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Bedeutungen hat. Es ist wichtig, den Kontext zu verstehen, in dem der Begriff verwendet wird, um seine spezifische Bedeutung vollständig zu erfassen.

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