Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Ausgaben“ im Wesentlichen auf die Geldabflüsse bzw. die finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen von privaten, unternehmerischen oder staatlichen Tätigkeiten entstehen. Im steuerrechtlichen Kontext ist dies besonders relevant, da Ausgaben im Rahmen von Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Nach § 4 EStG gelten Betriebsausgaben als jene Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Hierzu zählen beispielsweise Materialkosten, Löhne und Gehälter, Mietzahlungen sowie Abschreibungen. Betriebsausgaben reduzieren den Gewinn eines Unternehmens und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Im Bereich der Werbungskosten, die im § 16 EStG definiert sind, handelt es sich um jene Aufwendungen oder Ausgaben, die einem Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören etwa die Kosten für Fachliteratur, Fahrtkosten oder Arbeitskleidung. Werbungskosten können die steuerliche Belastung einer natürlichen Person senken.
Des Weiteren spielen Ausgaben im Rahmen des öffentlichen Haushalts eine Rolle. Hier sind sie mit den zu veranschlagenden und zu bewilligenden finanziellen Mitteln verbunden, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. Das Bundeshaushaltsgesetz (BHG) regelt die Grundsätze der Haushaltsführung, in dem unter anderem festgelegt wird, dass Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen und durch entsprechende Einnahmen gedeckt sein müssen.
Abgesehen von steuerlichen und öffentlichen Kontexten spielen Ausgaben im zivilrechtlichen Bereich eine Rolle, etwa im Zusammenhang mit der Schuldentilgung oder bei Verträgen, in denen finanzielle Verpflichtungen geregelt werden. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sieht vor, dass Ausgaben beispielsweise bei der Erfüllung von Verträgen beachtet werden müssen, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festzulegen.
Zusammenfassend bezieht sich der Begriff „Ausgaben“ im österreichischen Recht primär auf zahlreiche finanzielle Obliegenheiten und deren steuerliche, öffentliche und zivilrechtliche Einordnungen, die in entsprechenden Gesetzen umfassend geregelt sind.