Ausgangsbeschränkung

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Ausgangsbeschränkung“ Maßnahmen, die von staatlichen Behörden zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger erlassen werden können. Eine solche Ausgangsbeschränkung war insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie von Bedeutung und wurde durch das COVID-19-Maßnahmengesetz (BGBl. I Nr. 12/2020) geregelt.

Gemäß diesem Gesetz konnten die Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 Verordnungen erlassen, die das Betreten öffentlicher Orte einschränkten. Solche Verordnungen mussten im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen, insbesondere mit dem Recht auf persönliche Freiheit gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Staatsgrundgesetzes. Die Ausgangsbeschränkungen durften nur erlassen werden, wenn sie zur Wahrung der öffentlichen Gesundheit notwendig, geeignet und verhältnismäßig waren.

Das COVID-19-Maßnahmengesetz erlaubte es, in bestimmten Zeiträumen das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur aus bestimmten Gründen zu gestatten, wie zum Beispiel:

1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
2. Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen.
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
4. Berufliche Zwecke, soweit dies erforderlich war.
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Diese Maßnahmen mussten regelmäßig evaluiert und an die aktuelle epidemiologische Lage angepasst werden. Die temporären Ausgangsbeschränkungen wurden in der Regel durch entsprechende Verordnungen des Gesundheitsministers umgesetzt und veröffentlicht, um eine breite Information der Bevölkerung sicherzustellen.

In der Praxis bedeuteten Ausgangsbeschränkungen oft einschneidende Einschränkungen des Alltagslebens, die von der Bevölkerung zum Schutz der Gesundheit hingenommen werden mussten. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mussten dabei stets gewahrt bleiben, und die Verfassungsmäßigkeit solcher Maßnahmen war immer wieder Gegenstand rechtlicher und gesellschaftlicher Diskussionen in Österreich.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte