Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Ausgangsbeschränkung“ Maßnahmen, die von staatlichen Behörden zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger erlassen werden können. Eine solche Ausgangsbeschränkung war insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie von Bedeutung und wurde durch das COVID-19-Maßnahmengesetz (BGBl. I Nr. 12/2020) geregelt.
Gemäß diesem Gesetz konnten die Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 Verordnungen erlassen, die das Betreten öffentlicher Orte einschränkten. Solche Verordnungen mussten im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen, insbesondere mit dem Recht auf persönliche Freiheit gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Staatsgrundgesetzes. Die Ausgangsbeschränkungen durften nur erlassen werden, wenn sie zur Wahrung der öffentlichen Gesundheit notwendig, geeignet und verhältnismäßig waren.
Das COVID-19-Maßnahmengesetz erlaubte es, in bestimmten Zeiträumen das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur aus bestimmten Gründen zu gestatten, wie zum Beispiel:
1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
2. Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen.
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
4. Berufliche Zwecke, soweit dies erforderlich war.
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Diese Maßnahmen mussten regelmäßig evaluiert und an die aktuelle epidemiologische Lage angepasst werden. Die temporären Ausgangsbeschränkungen wurden in der Regel durch entsprechende Verordnungen des Gesundheitsministers umgesetzt und veröffentlicht, um eine breite Information der Bevölkerung sicherzustellen.
In der Praxis bedeuteten Ausgangsbeschränkungen oft einschneidende Einschränkungen des Alltagslebens, die von der Bevölkerung zum Schutz der Gesundheit hingenommen werden mussten. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mussten dabei stets gewahrt bleiben, und die Verfassungsmäßigkeit solcher Maßnahmen war immer wieder Gegenstand rechtlicher und gesellschaftlicher Diskussionen in Österreich.