Im österreichischen Recht gibt es keine feststehende Definition für den Begriff „Ausgleichsaufgabe“, der im juristischen Kontext explizit verwendet wird. Es könnte jedoch nahelegen, dass es sich um Aufgaben handelt, die zum Ausgleich von Interessen oder Rechten zwischen verschiedenen Parteien dienen, beispielsweise im Vertragsrecht oder im Bereich des Schadenersatzrechts.
Im Bereich des österreichischen Erbrechts etwa könnte der Ausgleich unter Miterben bei der Verteilung eines Nachlasses als solch eine Ausgleichsaufgabe angesehen werden. Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) finden sich beispielsweise Regelungen, die sicherstellen, dass bestimmte Vorempfänge oder Schenkungen an gesetzliche Erben bei der Verlassenschaftsteilung in Ausgleich zu bringen sind (§ 788 ABGB). Dies kann als Teil der gerechten Vermögensverteilung angesehen werden.
Ein weiterer relevanter Bereich könnte das Mietrecht sein. Zu denken ist hier etwa an das Mietrechtsgesetz (MRG), das Mechanismen bereitstellt, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern herzustellen, insbesondere was die Festlegung und Erhöhung von Mietzinsen betrifft. Auch hier könnten Regelungen, die eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten sicherstellen, als Ausgleichsaufgaben interpretiert werden.
In Bezug auf öffentlich-rechtliche Angelegenheiten kann man spezifische Regelungen im Raumordnungsrecht oder Umweltrecht finden, die darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz herzustellen, was ebenfalls ausgleichsorientiert ist.
Obwohl der Begriff „Ausgleichsaufgabe“ nicht ausdrücklich im österreichischen Recht verankert ist, spiegelt er den übergeordneten Grundsatz wider, dass viele Rechtsnormen darauf abzielen, gerechte und faire Ergebnisse im Sinne eines Interessenausgleichs zu erzielen.