Ausgleichsquittung

Im österreichischen Recht spielt der Begriff „Ausgleichsquittung“ keine prominent definierte Rolle, wie es im deutschen Recht der Fall sein könnte. Dennoch können wir den Begriff im österreichischen Kontext durch verwandte Konzepte erklären.

Grundsätzlich könnte eine Ausgleichsquittung als schriftliche Bestätigung angesehen werden, dass zwischen zwei Parteien eine Leistung erbracht und angenommen wurde und damit keine weiteren Ansprüche bestehen. Im österreichischen Zivilrecht ist dies eng verwandt mit den allgemeinen Bestimmungen zu Verträgen und Schuldbefreiung.

In Österreich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Eine Quittung kann als schriftlicher Nachweis dienen, dass eine Forderung erfüllt wurde (§ 1426 ABGB). Wenn etwa eine Forderung aus einem Vertrag beglichen wurde und dies im Rahmen einer Quittung festgehalten wird, kann dies als Ausgleichsquittung betrachtet werden. Diese Quittung dient als Beleg dafür, dass die vertraglich festgelegten Pflichten erfüllt wurden und keine weiteren Forderungen zwischen den Parteien ausstehen.

Die Funktion einer Ausgleichsquittung könnte auch im Rahmen eines Vergleichsvertrags gemäß § 1380 ABGB relevant sein. Ein Vergleich ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die ein Streit oder eine Unsicherheit über ein Rechtsverhältnis einvernehmlich beigelegt wird. Nach Erfüllung des Vergleichs erteilt eine Partei häufig eine Quittung oder Bestätigung, dass alle Ansprüche erfüllt sind, was der Idee einer Ausgleichsquittung entsprechen kann.

In der Praxis ist bei der Erstellung und Anerkennung von Ausgleichsquittungen Vorsicht geboten. Die Ausstellung sollte klare Angaben zu den abgegoltenen Ansprüchen enthalten, um Missverständnisse oder neue Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist ratsam, eine solche Quittung präzise zu formulieren und ggf. rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Zusammengefasst ist der Begriff „Ausgleichsquittung“ im österreichischen Recht nicht spezifisch geregelt, kann aber im Kontext von Schuldbefreiung, Quittierung von Leistungen oder im Rahmen von Vergleichsverträgen nachvollzogen werden. Diese Prozesse sind durch allgemeinere Bestimmungen im ABGB gedeckt, insbesondere in Bezug auf die Erfüllung und Bestätigung der Erfüllung von vertraglichen Pflichten.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte