Ausgleichsrente

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Ausgleichszulage“ im Zusammenhang mit der Pensionsversicherung verwendet. Die Ausgleichszulage ist eine Leistung, die sicherstellt, dass Personen, die eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen, über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen. Das Ziel der Ausgleichszulage besteht darin, ein Existenzminimum zu gewährleisten, wenn die reguläre Pension allein nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Pensionisten zu decken.

Gemäß § 292 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) wird eine Ausgleichszulage gewährt, wenn die eigene Pension und eventuelle andere Einkünfte des Pensionisten unter dem gesetzlich festgelegten Ausgleichszulagenrichtsatz liegen. Die genaue Höhe dieses Richtsatzes wird jährlich angepasst und ist abhängig von der allgemeinen Preisentwicklung sowie von den Lebenshaltungskosten.

Die Ausgleichszulage ist nur dann antragsberechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört neben der geringen Höhe der eigenen Einkünfte auch, dass der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Zudem müssen bei verheirateten oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Pensionisten die Einkünfte des Partners mitberücksichtigt werden, um festzustellen, ob Anspruch auf eine Ausgleichszulage besteht.

Die Berechnung einer eventuellen Ausgleichszulage erfolgt unter Berücksichtigung des gesamten Haushaltseinkommens. Das bedeutet, dass alle anrechenbaren Einkünfte wie etwa andere Sozialleistungen, Einkommen aus Vermögen oder Miet- und Pachteinnahmen berücksichtigt werden.

Für die Bearbeitung und Bewilligung der Ausgleichszulage sind die jeweiligen Pensionsversicherungsträger zuständig. Anspruchsberechtigte müssen einen formellen Antrag stellen, damit geprüft werden kann, ob alle Bedingungen erfüllt sind und in welcher Höhe eine Ausgleichszulage ggf. geleistet wird.

Die Ausgleichszulage stellt somit ein wichtiges Instrument im österreichischen Sozialversicherungssystem dar, um soziale Ungleichheiten abzufedern und finanzielle Notlagen älterer Menschen zu verhindern.

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