Im österreichischen Arbeitsrecht ist der Begriff „Aushilfsarbeitsverhältnis“ nicht explizit gesetzlich definiert, wie es in einigen anderen Rechtsordnungen möglicherweise der Fall ist. Stattdessen werden für die Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen angewendet, die auch auf Aushilfskräfte zutreffen. Ein Aushilfsarbeitsverhältnis in Österreich bezieht sich im Wesentlichen auf eine befristete Beschäftigung, die häufig für die Abdeckung von Personalengpässen, saisonalen Spitzen oder besonderen Projekten genutzt wird.
Ein Aushilfsarbeitsverhältnis ist typischerweise durch eine unbefristete oder befristete Anstellung mit einer klaren zeitlichen Begrenzung, oft ohne die Gewährung langfristiger betrieblicher Vorteile oder Aufstiegsmöglichkeiten, gekennzeichnet. Diese Form der Beschäftigung findet sich in einer Vielzahl von Branchen, darunter Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungen und Tourismus.
Wesentliche rechtliche Grundlagen finden sich etwa im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sowie im Angestelltengesetz (AngG), die allgemeine Bestimmungen für die Anstellung von Arbeitnehmern enthalten. Wichtige Themen wie Kündigungsfristen, Entgeltansprüche und Arbeitszeitregelungen sind entsprechend der Art des Arbeitsverhältnisses – egal ob befristet oder unbefristet – zu beachten.
Für befristete Arbeitsverhältnisse findet insbesondere das AngG Anwendung, das in § 20 z. B. die Kündigungsfristen regelt. Hierbei kann es je nach Kollektivvertrag auch Sonderregelungen geben, die spezifische Rechte und Pflichten für Aushilfsarbeitsverhältnisse definieren.
Darüber hinaus ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert, dass Arbeitsverträge grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden können, jedoch aus Beweisgründen die Schriftform empfohlen wird.
Ein Aushilfsarbeitsverhältnis sollte klar dokumentiert sein, indem die Dauer, Arbeitszeiten, Entgelt und der genaue Einsatzbereich des Mitarbeiters festgelegt werden. Dieses sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Aushilfsarbeitsverhältnisse in Österreich durch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt werden und keine spezielle Gesetzgebung innerhalb des österreichischen Rechts besitzen. Allerdings sollten Unternehmen und Arbeitnehmer die jeweiligen Kollektivverträge und möglichen branchenspezifischen Regelungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden.