Auskunft

Im österreichischen Recht hat der Begriff „Auskunft“ eine vielfältige Bedeutung in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen. Hier sind einige der zentralen Aspekte:

1. **Allgemeines Verwaltungsrecht**: Im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) wird das Recht auf Auskunft oft im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz diskutiert. Bürgerinnen und Bürger können von Behörden Auskünfte über Angelegenheiten verlangen, bei denen sie ein berechtigtes Interesse haben. Dieses Anrecht auf Auskunftserteilung ist jedoch beschränkt durch Geheimhaltungspflichten und anderen rechtlichen Einschränkungen.

2. **Datenschutzrecht**: Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch in Österreich gilt, haben betroffene Personen das Recht, von einem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie gegebenenfalls Auskunft über diese Daten zu erhalten. Die nationalen Regelungen im Datenschutzgesetz (DSG) ergänzen dies und präzisieren beispielsweise die Modalitäten der Auskunftserfüllung.

3. **Umweltinformationsgesetz (UIG)**: Das UIG gewährt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, von den Behörden Auskünfte über Umweltinformationen einzufordern. Dies wurde eingeführt, um das Bewusstsein für Umweltbelange zu stärken und die öffentliche Beteiligung am Umweltschutz zu fördern.

4. **Arbeitsrecht**: Im Arbeitsrecht gibt es ebenfalls Informations- und Auskunftspflichten. Beispielsweise hat der Arbeitnehmer gemäß § 16 Angestelltengesetz das Recht, vom Arbeitgeber Auskunft über bestimmte arbeitsrechtliche Aspekte, wie das Dienstzettelrecht, zu verlangen.

5. **Finanzrecht**: Im Steuerrecht ist die Auskunftspflicht von großer Bedeutung. Unternehmen und Privatpersonen sind verpflichtet, den Finanzbehörden auf Verlangen Auskunft über steuerrelevante Informationen zu erteilen.

In vielen dieser Kontexte ist das Recht auf Auskunft ein Ausdruck des Transparenzprinzips im öffentlichen Recht, das den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen im Besitz öffentlicher Stellen sicherstellen soll. Gleichzeitig wird die Auskunftserteilung durch rechtliche Rahmenbedingungen wie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder personenbezogener Daten eingeschränkt.

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