Bei einer Auskunft handelt es sich um die Mitteilung über Tatsachen.
Auskunft von Privatpersonen
Behörden haben Auskunft nach bestem Wissen unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten zu erteilen. In der Regel ist gegenüber dritten Personen nur Behördenleiter auskunftsberechtigt. Den unmittelbar Betroffenen können auch andere Behördenangehörige Auskunft geben. An mündliche Auskunft ist Behörde nur in bestimmten Fällen gebunden.
Der Staatsbürger wird sich jedoch auf sie verlassen können, wenn die Auskunft nicht erkennbar nur vorläufigen Charakter hat. Behörden untereinander haben sich Auskunft zu geben. Der Staatsanwaltschaft und den Verwaltungsbehörden sind alle Behörden auskunftspflichtig.
Auskunftspflichten der Leistungsberechtigten
Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die für die Meldung zur Sozialversicherung und für die Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Der Krankenkasse haben sie alle für die Prüfung der Arbeitgebermeldung notwendigen Angaben zu machen. Auf Verlangen müssen sie die erforderlichen Unterlagen unverzüglich vorlegen.
Arbeitsrecht
Auskunft durch Arbeitgeber. Arbeitgeber haben im Sozialrecht eine Vielzahl von Auskunfts- und Mitteilungspflichten. Sie sind verpflichtet, den Leistungsträgern die zur Sachverhaltsermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Siehe auch
Auskunftspflicht
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/auskunft/auskunft.htm