Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Auskunftsanspruch“ auf das Recht einer Person, von einer anderen Person oder Institution Informationen oder Auskünfte zu erhalten. Dieser Anspruch kann sich auf verschiedene Rechtsgebiete erstrecken. Ein prominenter Bereich, in dem der Auskunftsanspruch in Österreich geregelt ist, betrifft den Datenschutz. Hier haben betroffene Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
Gemäß Artikel 15 der DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
1. die Verarbeitungszwecke
2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
4. die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und zumindest in diesen Fällen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ein weiterer Bereich, in dem Auskunftsansprüche existieren, sind das Zivil- und Familienrecht: Nach § 1012 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Gläubiger bei einem Rechtsverhältnis das Recht, eine angemessene Auskunft zu verlangen, wenn dies zur Durchsetzung oder Sicherung seiner Ansprüche erforderlich ist. Im Familienrecht können Auskunftsansprüche beispielsweise im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen bestehen — etwa dass der unterhaltsberechtigte Elternteil Informationen über die Einkünfte des unterhaltspflichtigen Elternteils verlangen kann.
Insgesamt ist der Auskunftsanspruch ein wichtiges Mittel im österreichischen Recht, um Transparenz zu gewährleisten und Rechte effektiv durchsetzen zu können.