Die Auskunftspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, bestimmten Personen oder Behörden auf Anfrage die gewünschten Informationen zu erteilen. In Österreich findet die Auskunftspflicht in verschiedenen rechtlichen Bereichen Anwendung.
Allgemeine Regelungen zur Auskunftspflicht
Arbeitsrecht
- Arbeitgeber:innen haben eine Auskunftspflicht gegenüber Arbeitnehmer:innen, z. B. über die Grundlagen der Lohnabrechnung oder arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten.
Behörden und Verwaltung
- Behörden haben gemäß dem Auskunftspflichtgesetz die Pflicht, Bürger:innen auf Anfrage Informationen über ihre Tätigkeiten zu erteilen, sofern keine Verschwiegenheitspflichten (z. B. Datenschutz) entgegenstehen.
Zivilrecht
- Personen können unter bestimmten Umständen zur Auskunft verpflichtet sein, etwa im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten (z. B. über den Verbleib von Nachlassgegenständen).
Strafrecht
- Im Rahmen von Ermittlungen besteht eine Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden, allerdings mit Einschränkungen wie dem Zeugnisverweigerungsrecht.
Unternehmensrecht
- Geschäftsführer:innen oder Vorstandsmitglieder sind zur Auskunft gegenüber Gesellschafter:innen oder Aktionär:innen verpflichtet, etwa über den Stand der Unternehmensführung.
Grenzen der Auskunftspflicht
- Verschwiegenheitspflichten: Z. B. berufliche Verschwiegenheitspflichten (Anwälte, Ärzte) oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
- Recht auf Aussageverweigerung: Z. B. im Strafrecht für nahe Angehörige.
- Datenschutz: Die Auskunft darf keine personenbezogenen Daten verletzen, die nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt sind.
Bedeutung der Auskunftspflicht
Die Auskunftspflicht ist ein wesentliches Instrument zur Förderung von Transparenz und Rechtsdurchsetzung. Sie ermöglicht es, Ansprüche geltend zu machen, Informationen zu erhalten und Entscheidungen auf einer fundierten Basis zu treffen.