Ausländerkriminalität bezeichnet den Anteil Nichtdeutscher der offiziell erfassten Tatverdächtigen. Spezielle Unsicherheitsfaktoren bei Interpretation der polizeilichen Kriminalstatistik (Polizeiliche Kriminalstatistik) in Bezug auf die Ausländerkriminalität machen hier deshalb eine besondere Differenzierung erforderlich.
So sind etwa der Anteil der nach polizeilicher Kriminalstatistik tatverdächtigen Ausländer und der Ausländeranteil an der Bevölkerung nicht deckungsgleich, da als Tatverdächtige unter anderem auch Touristen erfasst werden. Die Kriminalitätsbelastung nichtdeutscher und deutscher Tatverdächtiger ist zudem wegen strukturell unterschiedlicher Zusammensetzung der Bevölkerungsgruppen nicht ohne weiteres vergleichbar.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t/ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t.htm