Im österreichischen Steuerrecht bedeutet der Begriff „ausländische Einkünfte“ Einkünfte, die eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person aus Quellen außerhalb Österreichs erzielt. Die Unbeschränkte Steuerpflicht umfasst gemäß § 1 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Österreich ansässige Personen, die mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden, einschließlich der Einkünfte, die im Ausland erzielt werden.
Relevante Einkünftearten, die im Ausland erzielt werden können, umfassen beispielsweise Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (z.B. Lohn oder Gehälter, die jemand in einem anderen Land bezieht), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (z.B. Honorare eines Freiberuflers, der im Ausland tätig ist), Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte wie Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien oder Wertpapieren, die im Ausland gelegen sind.
Die in Österreich geltenden Regelungen zum Umgang mit ausländischen Einkünften sind komplex und beinhalten Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass sichergestellt wird, dass diese Einkünfte nicht sowohl in Österreich als auch im Ausland voll versteuert werden müssen. Österreich hat zu diesem Zweck zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Staaten abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht und wie die Steueranrechnung oder Steuerbefreiung in Österreich erfolgt. So kann es beispielsweise durch das Abzugsverfahren oder durch das Anrechnungsverfahren zu einer Minderung der in Österreich zu leistenden Steuer kommen.
Paragraph 48 des Einkommensteuergesetzes behandelt die methodische Handhabung der Freistellung mit Progressionsvorbehalt von Auslandseinkünften, die in Österreich von der Steuer befreit sind, jedoch für die Bestimmung des Steuersatzes, der auf das in Österreich steuerpflichtige Einkommen angewendet wird, berücksichtigt werden. Dies kann zu einem höheren Steuersatz auf das in Österreich zu besteuernde Einkommen führen.
Zusammenfassend sind „ausländische Einkünfte“ solche, die von Personen mit österreichischem Steuerwohnsitz außerhalb Österreichs erzielt werden, und sie unterliegen speziellen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß den anwendbaren internationalen Abkommen und österreichischen Steuergesetzen.