Ausländige Einkünfte sind solche Einkünfte, die im Ausland erzielt werden. Besteht eine unbeschränkte Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuerpflicht, so sind grundsätzlich alle Einkünfte im Inland zu versteuern, unabhängig davon, ob sie im Ausland erwirtschaftet wurden. Das Besteuerungsrecht für die im Ausland erzielten Einkünfte kann jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen dem ausländischen Staat zustehen. Die ausländische Steuer wird auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausl%C3%A4ndische-eink%C3%BCnfte/ausl%C3%A4ndische-eink%C3%BCnfte.htm