Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Auslandsberührung“ die Berührung eines Sachverhalts mit einem oder mehreren ausländischen Rechtsordnungen. Das bedeutet, dass in einem konkreten Rechtsfall Elemente vorhanden sind, die einen Bezug zu einem anderen Staat aufweisen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine der Parteien ihren Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat, der Ort der Vertragserfüllung im Ausland liegt oder wenn Vermögenswerte im Ausland betroffen sind.
Die Auslandsberührung spielt eine zentrale Rolle im internationalen Privatrecht (IPR) und im internationalen Zivilverfahrensrecht. Im österreichischen internationalen Privatrecht regelt das IPR-Gesetz (IPRG) die Anwendbarkeit österreichischen Rechts bzw. fremden Rechts in Fällen mit Auslandsberührung. Es legt fest, wie das anwendbare Recht zu bestimmen ist, indem es Kollisionsnormen bietet, die sich danach richten, welcher Staat am engsten mit dem zu beurteilenden Sachverhalt verbunden ist.
Ein zentrales Element ist dabei die Frage der Gerichtszuständigkeit und welches Landesrecht zur Anwendung kommt. Dazu werden im IPRG Regeln für die Bestimmung des zuständigen Gerichts und die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Urteile bereitgestellt.
Besondere Relevanz hat die Auslandsberührung beispielsweise bei grenzüberschreitenden Ehen und Scheidungen, bei internationalen Erbfällen oder bei der internationalen Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Hier kann es darum gehen, welches Recht für die Ehescheidung anwendbar ist, welches Erbrecht maßgeblich ist oder welches Handelsrecht zur Anwendung kommt.
Ein weiteres Beispiel ist das UN-Kaufrecht (CISG), das auf internationale Warenverkäufe anwendbar ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist im österreichischen Recht direkt anwendbar, sofern beide Vertragsparteien in verschiedenen Vertragsstaaten ihren Sitz haben oder wenn das nationale Recht über das IPRG auf das Recht eines Vertragsstaates verweist.
Zusammenfassend ist die Auslandsberührung im österreichischen Recht ein essenzielles Konzept, das sicherstellt, dass bei internationalen Sachverhalten eine gerechte und sachgerechte rechtliche Lösung gefunden wird, indem das anwendbare Recht und die zuständigen Gerichte in transnationalen Fällen korrekt bestimmt werden.