Im österreichischen Strafverfahrensrecht gibt es den Begriff „Auslandsfahndung“ als eigenen Rechtsbegriff nicht im Sinne einer explizit normierten Vorschrift, die diesen Begriff erwähnt. Jedoch kann das Konzept als Teil internationaler Zusammenarbeit in Strafsachen betrachtet werden, das sowohl europäische als auch internationale Dimensionen umfasst. Die rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von Straftätern über die Landesgrenzen hinaus finden sich in verschiedenen Abkommen und gesetzlichen Regelungen, die Österreich in seinem Justizsystem implementiert hat.
Ein zentraler Aspekt der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen ist die Europäische Ermittlungsanordnung gemäß der Richtlinie 2014/41/EU, die in Österreich durch die §§ 76c bis 76k der Strafprozessordnung (StPO) umgesetzt wurde. Diese Vorschriften ermöglichen es den österreichischen Strafverfolgungsbehörden, grenzüberschreitende Ermittlungen innerhalb der EU effizienter durchzuführen, indem Ermittlungsanordnungen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht und vollstreckt werden.
Darüber hinaus spielt die Schengener Durchführungsübereinkommen, insbesondere Artikel 39 und folgende, eine wichtige Rolle. Diese ermöglichen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, etwa über Ausschreibungen zur Personenfahndung im Schengener Informationssystem (SIS). Bei der Fahndung nach Straftätern kann auch die gegenseitige Anerkennung von Haftbefehlen im Rahmen des Europäischen Haftbefehls entscheidend sein, geregelt in Österreich durch das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), insbesondere § 29 ARHG.
Neben EU-internen Instrumenten stehen Österreich auch internationale völkerrechtliche Verträge zur Verfügung. Dies umfasst unter anderem die Zusammenarbeit mit Interpol, wo gesuchte Personen international zur Fahndung ausgeschrieben werden können.
In der Praxis bedeutet dies, dass sobald die österreichischen Behörden wissen, dass sich eine gesuchte Person möglicherweise im Ausland aufhält, sie internationale Zusammenarbeittools nutzen, um diese Person zu suchen und gegebenenfalls Rechtsforderungen wie Auslieferung in die Wege zu leiten.
Kurzum, „Auslandsfahndung“ im österreichischen Kontext ist ein vielschichtiger Prozess, der sich auf einen Rahmen internationaler und europäischer Rechtsakte stützt und stark von den Mechanismen der internationalen Rechtshilfe und Zusammenarbeit geprägt ist.