Im österreichischen Recht ist ein „Auslandskonto“ ein Bankkonto, welches bei einer Bank im Ausland geführt wird, also außerhalb der Landesgrenzen Österreichs. Obwohl der Begriff als solcher nicht spezifisch in österreichischen Gesetzestexten verankert ist, gibt es einige rechtliche Aspekte und Regelungen, die in Bezug auf Auslandskonten berücksichtigt werden müssen.
Im Allgemeinen spielt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Ländern eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige nicht doppelt besteuert werden, wenn sie Einkünfte im Ausland haben. Hat eine in Österreich ansässige Person ein Konto im Ausland, muss sie die daraus resultierenden Einkünfte in Österreich deklarieren. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 2, der das Welteinkommensprinzip festsetzt.
Darüber hinaus sind im Rahmen des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG) und des automatischen Informationsaustauschs (AIA) Banken in vielen Ländern dazu verpflichtet, Informationen über Auslandskonten an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes der Kontoinhaber zu übermitteln. Dies hilft österreichischen Behörden, Steuerhinterziehung vorzubeugen und sicherzustellen, dass Steuern korrekt entrichtet werden.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist das Kapitalabfluss-Meldegesetz, welches Finanzinstitute dazu verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen zu melden, wenn der Überweisungsbetrag festgelegte Schwellenwerte überschreitet.
Zusammenfassend spielt ein Auslandskonto im österreichischen Recht eine Rolle im steuerlichen Kontext und der Finanzaufsicht, wobei insbesondere Transparenz und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Fokus stehen. Österreichische Steuerpflichtige sind verpflichtet, korrekte Angaben zu ihren Auslandskonten zu machen und die damit verbundenen Einkünfte in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.