Auslobung

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Auslobung“ auf die Ankündigung einer Belohnung für die Erbringung einer bestimmten Leistung oder das Herbeiführen eines bestimmten Erfolgs, ohne dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auslobenden und demjenigen besteht, der die Leistung erbringt.

Die Auslobung ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, insbesondere in § 860. Diese Bestimmung beschreibt, dass eine Belohnung, die öffentlich oder einer Vielzahl von Personen in Aussicht gestellt wird, demjenigen gebührt, der die Leistung erbringt oder den Erfolg herbeiführt. Die Auslobung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist bindend, wenn die versprochene Belohnung für eine Handlung, Leistung oder einen Erfolg ausgelobt wird, den jedermann vollbringen kann. Es ist nicht erforderlich, dass eine spezielle Person eingeladen wird, die Handlung vorzunehmen. Die Auslobung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden, aber der Widerruf ist nicht mehr möglich, sobald jemand mit der Leistung der Handlung begonnen hat.

Der Zweck einer solchen Regelung ist es, einen Anreiz für die Erbringung einer bestimmten Leistung zu schaffen, ohne im Vorfeld einen zweiseitigen Vertrag abschließen zu müssen. Die Wirkung der Auslobung ist daher ähnlich wie bei einem Vertrag, da der Auslobende verpflichtet ist, die versprochene Belohnung zu zahlen, sobald die geforderte Leistung erbracht oder der Erfolg eingetreten ist.

Im Unterschied zu anderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen kommt bei der Auslobung der Vertrag nicht durch die Annahme eines Angebots zustande, sondern durch das Erbringen der Leistung selbst. Aus diesem Grund spricht man oftmals auch von einem „einseitigen Versprechen“, das sich durch die Erbringung der Leistung verwirklicht.

Diese Regelung unterstreicht den Charakter des österreichischen Zivilrechts, das Flexibilität erlaubt, indem es nicht immer einen formalisierten Vertrag verlangt, sondern auch in besonderen Konstellationen rechtliche Verbindlichkeit durch die Auslobung herstellen kann.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte