Im österreichischen Recht wird der Begriff „Aussage“ insbesondere im Strafprozessrecht verwendet, um die Erklärung einer Person zu bezeichnen, die dieser vor einer Strafverfolgungsbehörde oder einem Gericht macht. Eine Aussage kann von Zeugen, Verdächtigen, Beschuldigten oder Angeklagten stammen. Der rechtliche Rahmen für Aussagen ist im Wesentlichen in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Eine Aussage ist vor allem im Zusammenhang mit der Befragung von Zeugen und Beschuldigten von Bedeutung. Ein Zeuge ist gemäß § 154 StPO jede Person, die über Tatsachen aussagen soll, die der Aufklärung einer Straftat dienen könnten. Zeugen haben grundsätzlich die Pflicht zur Aussage, es sei denn, es bestehen gesetzlich anerkannte Weigerungsgründe wie etwa Verwandtschaft mit dem Beschuldigten (§ 155 StPO), Berufsgeheimnisse oder Selbstbelastungsgefahr (§ 156 StPO).
Besondere Regelungen betreffen die Aussage des Beschuldigten. Gemäß § 164 StPO ist der Beschuldigte vor seiner Einvernahme über sein Recht zu informieren, die Aussage zu verweigern. Eine solche Belehrung ist entscheidend, da keine Aussage des Beschuldigten, die ohne Belehrung über dieses Recht gemacht wurde, gegen ihn verwendet werden darf.
Weiters gibt es Bestimmungen darüber, wie Aussagen zustande kommen müssen, um in einem gerichtlichen Verfahren Bedeutung zu haben. Aussagen müssen ohne Zwang erfolgen, was bedeutet, dass Gewalt, Drohung oder irgendeine Art physischer oder psychischer Beeinflussung strikt verboten sind. Dies leitet sich aus § 166 StPO ab, der festlegt, dass Aussagen nur dann verwertbar sind, wenn sie frei und ohne unzulässigen Druck gemacht wurden.
Zudem spielt die Glaubwürdigkeit von Aussagen und die Art und Weise, wie sie zustande gekommen sind, im Beweisverfahren eine wesentliche Rolle. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit obliegt dem Gericht, das auch alle Umstände in Betracht zieht, unter denen eine Aussage gemacht wurde.
Zusammenfassend ist eine Aussage nach österreichischem Strafprozessrecht ein zentrales Beweismittel, das durch klare gesetzliche Regelungen bezüglich der Zulässigkeit und der Umstände der Äußerung geschützt ist, um faire Verfahren und den Schutz der Rechte aller Beteiligten zu gewährleisten.